PEER TO PEER VEREINBARUNG

Die Erzeuger:in stellt der Verbraucher:in im Rahmen einer Peer-to-Peer-Vereinbarung Strom aus erneuerbarer Erzeugung zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung und zu Peer-to-Peer-Verträgen.

Gegenstand dieses Vertrags ist ausschließlich die energiewirtschaftliche Zuordnung und Abrechnung  über unsere Plattform der zwischen den Parteien vereinbarten Energiemengen. Eine physische Direktleitung oder ein Ersatz des bestehenden Netzanschlusses wird nicht vereinbart. Peer to Peer Verträge treten frühestens mit 1. Oktober 2026 in Kraft und werden von uns bis zum Inkrafttreten durch Energielieferungen oder Bezüge über die BEG Clean Power Bürgerenergiegenossenschaft abgewickelt.

Die Wirksamkeit steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Abwicklung von Peer-to-Peer-Verträgen, insbesondere die erforderlichen Marktprozesse des Netzbetreibers, tatsächlich verfügbar sind.

Sollten die technischen oder organisatorischen Voraussetzungen zum vereinbarten Beginn noch nicht verfügbar sein, verschiebt sich der Beginn automatisch auf den Zeitpunkt, ab dem die ordnungsgemäße Abwicklung möglich ist und der Strombezug erfolgt weiterhin, entsprechend der Zuordnung über die BEG Clean Power Bürgerenergie eGen.

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