Mitgliedschaft für Unternehmen und Gemeinden

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Um sich bei einer unserer Energiegenossenschaften anzumelden müssen Sie die Satzungen der Genossenschaft akzeptieren. Bitte informieren Sie sich über die Satzungen, die angeführten Satzungen gelten stellvertretend für alle Energiegemeinschaften.

Mitgliedsbeitrag EEG einmalig € 85,- (€ 50,- EEG und € 35,- BEG)

Verwaltungsgebühr monatlich € 3,-pro Zählpunkt

Mitgliedsbeitrag BEG einmalig inbegriffen Mitgliedsbeitrag nur BEG einmalig € 35,-

Verwaltungsgebühr monatlich € 3,- pro Zählpunkt

Die Verwaltungsgebühr fällt nur einmal pro Stromlieferadresse an, unabhängig davon wieviele Zählpunkte oder Tarife Sie in der Anlage haben.